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AGB

Allgemeine Geschäfts- & Teilnahmebedingungen der Fußballschule Esch (FSE)

 

1. Geltungsbereich, Vertragspartner & Vertragsgegenstand                                               

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Kunden (nachfolgend: bezeichnet mit „Kunde“) und der Fußballschule Esch / FSE (nachfolgend bezeichnet mit „FSE“).                                                                                                      1.2. FSE erbringt je nach Beauftragung Leistungen unterschiedlicher Art. Insbesondere erbringt FSE Leistungen in den ereichen individuelles und kollektives Fußballtraining, Fitness-, Schnelligkeits- und Koordinationstraining, Aus- und Fortbildung von Trainern (einschließlich deren Betreuung) sowie Mannschaftsbetreuung. Die Leistungen von FSE finden je nach Beauftragung in Form von wiederkehrenden (v.a. wöchentlichen) Kursen/Einheiten oder aber in Form von einzelnen Einheiten/Kursen bzw. sog. (Ferien-)Camps statt. Wöchentlich wiederkehrende Kursprogramme entfallen dabei an Feiertagen.  1.3. Nicht volljährige Personen werden bei der Abgabe von rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Erklärungen stets von ihren gesetzlichen Vertretern vertreten. Die gesetzlichen Vertreter übernehmen dabei – entsprechend ihrer Verpflichtung bei Anmeldung – aber ausdrücklich die vollständige Haftung für Zahlungsverpflichtungen jeglicher Art (aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis mit den von ihnen gesetzlich vertretenen Personen) gegenüber FSE.

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2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Alle Angebote von FSE (insbesondere Trainings- sowie Aus-/Fortbildungskurse und Feriencamps) sind grundsätzlich freibleibend und beinhalten lediglich eine Aufforderung des Kunden zur Abgabe eines Vertragsangebotes. Der Vertrag kommt mit Teilnahmebestätigung durch FSE zustande, welcher die Übersendung einer Rechnung für die jeweilige(n) Kursteilnahme(n) gleichsteht.

2.2. Vertragsbestandteil ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste von FSE, soweit dem Kunden kein gesondertes Angebot von FSE vorliegt.

2.3. Wiederkehrend stattfindende Kurse werden dem Kunden monatlich im Voraus in Rechnung sowie zur Zahlung fällig gestellt. Der Monatsbeitrag verringert sich nicht infolge etwaiger ferien- und/oder feiertagsbedingter Ausfälle (für die Nichtteilnahme gilt Ziffer 6.2.). Einzelkurse und Feriencamps werden dem Kunden in der Regel im Voraus in Rechnung und fällig gestellt. Rechnungsbeträge sind in voller Höhe zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungstermin zur Zahlung an FSE fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto. Sämtliche mit der Zahlung anfallende Bankgebühren (insbesondere vom Kunden zu vertretende Gebühren für Rücklastschriften etc.) gehen zu Lasten des Kunden.

2.4. Bei einer Unterschreitung der Teilnehmerzahl von 10 Teilnehmern behält sich der Veranstalter (FSE) das Recht und die Option vor, das ursprünglich gebuchte Camp mit einem anderen Campstandort von 5 km zusammenzulegen. Die Anpassung des Preises bei unterschiedlichen Campstandorten und Campdauern erfolgt seitens des Veranstalters und wird dem Kunden gutgeschrieben.

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3. Haftung von FSE

3.1. Das teilnehmende Kind muss gesund und sportlich belastbar sein. Er/Sie nimmt eigenverantwortlich am Training teil. Eventuelle Allergien und andere gesundheitliche Einschränkungen sind vor Beginn des Kurses oder der Veranstaltung mitzuteilen.

3.2. Bei Verlust von Wertsachen übernimmt die Fußballschule Esch (FSE) keine Haftung.

3.3. Der Kunde garantiert, dass die von ihm angemeldeten Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert sind; Kinder und Jugendliche sind über ihre Erziehungsberechtigten versichert. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Die Teilnehmer sind weder während des Kurses oder der Veranstaltung noch auf dem Hin- oder Rückweg durch die Fußballschule Esch (FSE) kranken- oder haftpflichtversichert.

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4. Pflichten und Obliegenheiten der Kunden; Erklärungen im Zusammenhang mit Verletzungen, Erkrankungen, ärztlichen Behandlungen sowie Versicherungen

4.1. Der Kunde hat fristgerecht seinen Zahlungspflichten (vgl. u.a. Ziffern 2.2. und 2.3.) nachzukommen.

4.2. Der Kunde hat während der Einheiten, Kurse und Feriencamps stets die allgemeinen Verhaltensregeln (kein Drogen- und Alkoholkonsum, kein Vandalismus etc.) sowie die Anweisungen seitens der Fußballschule Esch (FSE) zu befolgen. Für den Fall des Nichtbefolgens von Verhaltensregeln und/oder Anweisungen hat die FSE das Recht, den Kunden von der jeweiligen Kurseinheit oder dem gesamten Kurs bzw. Camp auszuschließen, soweit durch die Missachtung die ordnungsgemäße Durchführung der Einheit, des Kurses oder Camps gestört wird und die Missachtung vom Kunden zu vertreten ist. Ein Anspruch auf (anteilige) Erstattung von Kursgebühren besteht in diesem Fall nicht.

4.3. Mit Vertragsschluss bzw. Kursanmeldung bestätigt der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter), gesund und sportlich voll belastbar zu sein. Den Kunden (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) trifft zudem die Verpflichtung, die FSE über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und/oder die Erforderlichkeit etwaiger Medikamentengaben und/oder ärztliche/medizinische Behandlungen schriftlich zu informieren.

4.4. Der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) sichert mit Vertragsschluss bzw. Kursanmeldung zu, ordnungsgemäß kranken- und haftpflichtversichert zu sein. Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Kunden während der Einheiten, Kurse oder Camps bevollmächtigt der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) die FSE, alle notwendigen Schritte für seine medizinisch notwendige Versorgung bzw. Behandlung und/oder seinen Heimtransport im Namen und auf Kosten des Kunden zu veranlassen. Sollten der FSE hierdurch Kosten entstehen, ist der Kunde gegenüber der FSE zu deren Ersatz verpflichtet. Insbesondere erklärt sich der gesetzliche Vertreter mit der ärztlichen Behandlung seiner minderjährigen Kinder bei Krankheit oder Unfällen einverstanden, sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. In Notfällen gilt dieses Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach Auffassung des behandelnden Arztes für notwendig erachtet werden und die vorherige Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.

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5. Kündigung (Stornierung) einzeln gebuchter Einheiten bzw. Kurse und Feriencamps durch den Kunden

5.1. Erfolgt die Kündigung bzw. Stornierung einzeln gebuchter Einheiten bzw. Kurse und Feriencamps durch den Kunden ohne seitens der Fußballschule Esch (FSE) zu vertretende Pflichtverletzung, hat der Kunde an die FSE grundsätzlich 100 % der vereinbarten Vergütung zu entrichten, sofern die Beendigung/Stornierung erst innerhalb der letzten sieben Tage vor Beginn des Kurses, der Einheit oder des jeweiligen Feriencamps erfolgt. Für wiederkehrend stattfindende Einheiten bzw. Kurse gilt demgegenüber Ziffer 6.

5.2. Erfolgt die Beendigung/Stornierung ab 14 Tage vor dem Campstart, wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € je Buchung seitens der FSE an den Kunden weitergeleitet.

5.3. Erfolgt die Beendigung/Stornierung bis 14 Tage vor dem Campstart, werden 50 % der Teilnahmegebühr zur Deckung von Personalkosten, Verpflegung, Campmaterial und Platzmiete seitens des Kunden an die FSE fällig.

5.4. Erfolgt die Beendigung/Stornierung bis 7 Tage vor dem Campstart, werden 100 % der Teilnahmegebühr zur Deckung von Personalkosten, Verpflegung, Campmaterial und Platzmiete seitens des Kunden an die FSE fällig.

5.5. Die Erklärung über die Kündigung (Stornierung) des Vertrages bedarf grundsätzlich der Schriftform und wird erst im Zeitpunkt ihres Zugangs beim Vertragspartner wirksam. Die Nichtbeachtung der Schriftform ist unbeachtlich, wenn seitens des (gekündigten) Vertragspartners eine schriftliche Bestätigung der Beendigung (Stornierung) erfolgt.

5.6. Das Recht zur fristlosen Kündigung (außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund) bleibt von den Regelungen unter Ziffern 5.1. bis 5.3. sowie Ziffer 6. unberührt.

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6. Kündigung von wiederkehrend stattfindenden Einheiten bzw. Kursen 

6.1. Sowohl die Fußballschule Esch (FSE) als auch der Kunde haben das Recht, wiederkehrend stattfindende Kurse bzw. Einheiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum jeweiligen Monatsende ordentlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform und wird erst im Zeitpunkt ihres Zugangs beim Vertragspartner wirksam. Die Nichtbeachtung der Schriftform ist unbeachtlich, wenn seitens des (gekündigten) Vertragspartners eine schriftliche Bestätigung der Kündigung erfolgt.

6.2. Die Nichtteilnahme an bzw. der Abbruch von wiederkehrend stattfindenden Kursen, gleich aus welchem Grund, gilt nicht als Kündigung im Sinne der Ziffer 6.1. und befreit den Kunden insbesondere nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung der monatlichen Kursgebühren, es sei denn, die FSE hat die Nichtteilnahme bzw. den Abbruch zu vertreten.

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7. Foto- und Filmrechte

7.1 Der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) erklärt sich mit Vertragsschluss bzw. Kursanmeldung damit einverstanden, dass Fotos, Filmaufnahmen oder sonstige audiovisuelle Mediendienste während der Einheiten, Kurse oder Camps durch die Fußballschule Esch (FSE) oder deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Werbeagenturen) angefertigt werden. Diese Medien dürfen von der FSE uneingeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien, insbesondere auch im Internet und den sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Twitter, Instagram usw.), auch in bearbeiteter Form – ohne räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkung – veröffentlicht und für kommerzielle Zwecke verwendet oder verbreitet werden.

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8. Rechtswahl / Gerichtsstand / Erfüllungsort

8.1. Auf das zwischen der Fußballschule Esch (FSE) und dem Kunden bestehende Rechtsverhältnis findet unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

8.2. Erfüllungsort für Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Stuttgart. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

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